In der Welt der E-Zigaretten werden Begriffe wie „Bio“, „naturrein“ oder „pflanzlich“ immer häufiger genutzt – doch was bedeuten sie wirklich? Und dürfen Hersteller einfach so mit „Bio-Liquids“ werben? In diesem Beitrag erfährst du, warum nicht jedes Liquid mit diesem Label hält, was es verspricht, und worauf du achten solltest.


🔍 Was ist überhaupt ein „Bio-Liquid“?

Der Begriff „Bio“ ist vielen aus dem Lebensmittelbereich bekannt – dort steht er für kontrolliert ökologische Produktion, ohne chemisch-synthetische Pestizide, Gentechnik oder künstliche Zusatzstoffe. Doch wie sieht das bei E-Zigaretten-Liquids aus?

Ein echtes Bio-Liquid müsste:

  • ausschließlich bio-zertifizierte Inhaltsstoffe enthalten (z. B. Bio-Glycerin, natürliche Bio-Aromen),
  • nach den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung produziert werden,
  • regelmäßig von einer anerkannten Bio-Kontrollstelle überprüft werden,
  • und ein gültiges Bio-Siegel tragen.

Nur dann ist es rechtlich zulässig, von „Bio“ zu sprechen.


⚠️ Irreführende Werbung: Wenn „Bio“ nur schöner Schein ist

Viele Hersteller nutzen die steigende Nachfrage nach „natürlichen“ oder „gesunden“ Produkten aus – auch im E-Zigarettenmarkt. Dabei kommt es immer wieder zu Missbrauch des Begriffs „Bio“.

Typische Täuschungsmanöver:

  • Verwendung von „Bio“ im Namen, obwohl keine Zertifizierung vorliegt
  • Hinweis auf „pflanzliches Glycerin“ als Bio-Qualität – obwohl nicht jedes pflanzliche Produkt automatisch Bio ist
  • Bewerbung mit Begriffen wie „vegan“, „ohne Zusatzstoffe“ oder „naturrein“ – was nicht gleichbedeutend mit Bio ist

Wichtig: Der Begriff „Bio“ ist in der EU gesetzlich geschützt. Wer ihn verwendet, ohne die Kriterien zu erfüllen, macht sich strafbar.


🧾 Was sagt das Gesetz?

🔒 EU-Bio-Verordnung (VO (EU) 2018/848)

Regelt, welche Anforderungen ein Produkt erfüllen muss, um als „Bio“ gelten zu dürfen – auch bei Nicht-Lebensmitteln wie Kosmetika oder Zusatzstoffen. Liquids fallen hier in eine Grauzone, dennoch ist der Begriff rechtlich geschützt.

⚖️ Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Verbietet irreführende Werbung. Ein Liquid darf also nur als „Bio“ verkauft werden, wenn die Behauptung objektiv zutrifft und belegt werden kann. Ansonsten drohen:

  • Abmahnungen durch Mitbewerber
  • Unterlassungsklagen
  • Bußgelder durch Behörden

🛡️ So schützt du dich als Verbraucher

  1. Achte auf ein echtes Bio-Siegel
    Ohne EU-Bio-Logo oder Angabe einer Kontrollstelle ist das Label „Bio“ wertlos.
  2. Frage beim Hersteller nach Nachweisen
    Seriöse Anbieter stellen Bio-Zertifikate auf Nachfrage zur Verfügung.
  3. Misstraue reinen Werbeaussagen
    Begriffe wie „rein“, „natürlich“ oder „vegan“ sagen nichts über Bio-Qualität aus.
  4. Melde Verdachtsfälle
    Wenn du den Eindruck hast, dass ein Liquid zu Unrecht als „Bio“ verkauft wird, kannst du dich an die Verbraucherzentrale, das Lebensmittelüberwachungsamt oder Plattformen wie lebensmittelklarheit.de wenden.

✅ Fazit: Bio ist kein leeres Versprechen – sondern eine Verpflichtung

Die Kennzeichnung als „Bio-Liquid“ ist kein Werbegag, sondern an klare Regeln gebunden. Wer diese ignoriert, täuscht nicht nur Verbraucher, sondern riskiert auch rechtliche Konsequenzen. Als Konsument kannst du durch informierte Entscheidungen dazu beitragen, ehrliche Anbieter zu unterstützen – und Scheinprodukte zu entlarven.


Tipp: Wenn du auf echte Bio-Liquids Wert legst, achte auf transparente Hersteller, klare Inhaltsstoffangaben und gültige Bio-Zertifizierungen. Nur so kannst du sicher sein, was wirklich in deiner E-Zigarette verdampft.

📎 Lesetipp:

👉 Detaillierte Analyse inkl. Beispielen findest du auch hier auf Medium:
Bio-Liquids – echt besser oder nur clever verpackt?

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